Wir lieben Zahlen. Sie lieben Ihre Gäste.
Lassen Sie uns zusammenarbeiten.

Gemeinsam durchleuchten wir Ihre Prozesse und stellen sie auf digitale und moderne Beine.

Unterhalten wir uns!

Kontakt

Jolanda Hauswicka
Geschäftsführerin, Bilanzbuchhalterin

0512 345 541 527

Mirjam Messner
Assistenz der Geschäftsleitung

0512 345 541 705

Kostenlosen Ersttermin vereinbaren:

  • Unterhalten
  • Lösen
  • Der erste Schritt zu mehr Zeit

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Tourikon GmbH, 6020 Innsbruck (im nachfolgenden kurz „Tourikon“ genannt)

 

GELTUNG

Die gegenständlichen Geschäftsbedingungen gelten für jegliche Leistungserbringung seitens der Tourikon zur gegenständlichen Auftragsvereinbarung. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des von der Tourikon angenommenen Auftrages und deren gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden ausnahmslos nicht anerkannt und gelten nur, wenn sich die Tourikon diesen ausdrücklich schriftlich unterworfen hat. Vertragserfüllungshandlungen gelten insofern daher nicht als Zustimmung zu von den gegenständlichen Bedingungen abweichenden Regelungen. Die gegenständlichen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss nicht nochmals darauf ausdrücklich Bezug genommen werden sollte.

 

ANGEBOTE UND ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS

Angebote der Tourikon sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertragsabschluss kommt erst nach schriftlicher Unterfertigung der Auftragsvereinbarung durch beide Vertragspartner zustande. Allfällige Kostenvoranschläge der Tourikon sind grundsätzlich ohne Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit erstellt.

 

ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN UND PFLICHTEN

Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Tourikon ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Die Tourikon ist ermächtigt, deren Pflichten ganz oder zum Teil, somit auch hinsichtlich einzelner Dienstleistungen, oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden und wird den Auftraggeber hiervon gegebenenfalls in Kenntnis setzen. Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte sowie die entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung der Tourikon.

 

VOLLMACHTS- UND RECHTSEINRÄUMUNG

Der Auftraggeber ermächtigt die Tourikon für die Dauer des gegenständlichen Vertragsverhältnisses unwiderruflich, in Bevollmächtigung und in seinem Namen den jeweils zuständigen Behörden gegenüber, die aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis resultierenden erforderlichen Erklärungen zu erstatten und abzugeben. Der Auftraggeber räumt der Tourikon für die Durchführung der erforderlichen Software-Updates und Fernwartemaßnahmen jegliche hierfür notwendigen Zugriffsmöglichkeiten ein.

 

LEISTUNGEN DER TOURIKON

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweils getroffenen Leistungsbeschreibung in der unterfertigten Auftragsvereinbarung der Vertragsparteien.

 

ENTGELT

Sämtliche Entgelte verstehen sich in Euro und zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Tourikon ist berechtigt, ein höheres als das vereinbarte Entgelt zu verlangen, wenn sich die im Zeitpunkt der Auftragserteilung bestehenden Kalkulationsgrundlagen, so etwa Material- und Rohstoffpreise, Personalkosten oder sonstige Kosten nach Abschluss des Vertrages wesentlich ändern. Bei Vertragsabschluss vereinbarte Begünstigungen, so etwa Skonti und Nachlässe sind lediglich unter der Bedingung der termingerechten und vollständigen Zahlung gewährt. Bei Verzug mit auch nur einer Teilleistung ist die Tourikon berechtigt, diese zu streichen und nachzuberechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes und die Einrede des nicht gehörig erfüllten Vertrages durch den Auftraggeber bei behaupteten Mängeln ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung durch den Auftraggeber mit Gegenforderungen oder mit behaupteten Entgeltminderungsansprüchen ist nur zulässig, wenn die Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder diese von der Tourikon nicht bestritten wird.

Ist der Auftraggeber mit einer aus dem Vertragsverhältnis resultierenden oder mit einer sonstigen Zahlungspflicht der Tourikon gegenüber in Verzug, ist die Tourikon unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, ihre Leistungspflicht bis zur Zahlung durch den Auftraggeber einzustellen, sämtliche offenen Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften fällig zu stellen und allenfalls gelieferte Gegenstände wieder abzuholen, ohne dass dies den Auftraggeber von seiner Leistungspflicht entbindet. Ein Rücktritt vom Vertrag durch die Tourikon liegt durch diese Handlungen nur dann vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wurde.

Die vom Auftraggeber geschuldeten Entgelte sind mit erfolgter Durchführung der jeweiligen Monatsabrechnungen seitens der Auftragnehmerin und spätestens zum 10. des Folgemonats zur Zahlung jeweils fällig.

Die Vertragsparteien vereinbaren für die Dauer des Vertragsverhältnisses eine jeweils zum 1. Jänner vorzunehmende jährliche Valorisierung des vereinbarten Entgeltes um 3 %, es sei denn, dass sich nach dem Verbraucherpreisindex 2000, wobei das Monat, in dem das Vertragsverhältnis abgeschlossen wurde, als Ausgangsbasis dient, eine höhere jährliche Valorisierung ergeben sollte. Diesfalls gilt die höhere Valorisierung. Wird der VPI 2000 nicht mehr verlautbart, tritt an dessen Stelle jener, der diesem nachfolgt oder diesem am ehesten entspricht.

Ausdrücklich festgehalten wird, dass seitens der Auftragnehmerin keine Kilometergelder und Tagesgelder in Ansatz gebracht und dem Auftraggeber verrechnet werden.

 

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Zahlung erfolgt prompt nach Rechnungsstellung oder über Bankeinzug. (Vorlage eines SEPA Lastschrift-Formulars)

 

MÄNGELRÜGE

Voraussetzung jeglicher Gewährleistungsansprüche ist die Erhebung einer unverzüglichen und schriftlich detaillierten und konkretisierten Mängelrüge nach Erkennbarkeit des Mangels.

 

HAFTUNG

Die Haftung der Tourikon für leichte Fahrlässigkeit, sowie für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen die Tourikon ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Ausdrücklich und einvernehmlich von jeglicher Haftung der Tourikon ausgeschlossen sind zudem auch allfällige den Auftraggeber aus einem Beitrags- oder Abgabenprüfungsverfahren treffende Nachzahlungen aller Art einschließlich damit einhergehender Zinsen, Verspätungs- bzw. Säumniszuschlägen, aber auch allfällige den Auftraggeber treffende Verwaltungsstrafen aller Art, die auf einer allenfalls auch unverschuldeten Verletzung von dem Auftraggeber im Sinne Punkt 3.1.1. obliegenden Pflichten durch den Auftraggeber, insbesondere auf nicht den Tatsachen entsprechender Erfassung der Ist-Arbeitszeiten der Mitarbeiter, gründen.

 

VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNGSFRIST

Das zwischen den Vertragspartnern begründete Vertragsverhältnis wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Vertragsvereinbarung ist beidseitig unter der Einhaltung einer dreimonatigen Frist zum Ablauf des Wirtschaftsjahres. Die Kündigung hat, um Rechtsfolgen auszulösen, schriftlich und eingeschrieben zu erfolgen.  Des Weiteren wird festgehalten, dass für die ersten 24 Monate ein beidseitiger Kündigungsverzicht vereinbart wird. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen trotz eingeschriebener Aufforderung und Setzung einer Nachfrist von 14 Kalendertagen nicht nach, ist die Tourikon berechtigt, den Vertrag umgehend fristlos zu kündigen. Sollte der Auftraggeber ohne Einhaltung der Kündigungsfrist den Vertrag auflösen oder sollte der Auftragnehmer den Vertrag aus wichtigen Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, auflösen, zahlt der Auftraggeber zusätzlich zu den übrigen Verpflichtungen eine Ablösesumme von 100 % der restlichen bis zum nächstmöglichen ordentlichen Vertragsablauf noch fällig werdenden Entgelte.

 

URHEBERRECHT

Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen stehen der Tourikon bzw. deren Lizenzgebern zu. Jede Verletzung dieser Urheberrechte zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist. Ist die Erstellung von Individualsoftware Gegenstand des Vertrags, wird durch den gegenständlichen Vertrag lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken und im Ausmaß der erworbenen Anzahl der Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden.

 

ÄNDERUNGEN DER AGB

Änderungen der AGB können von der Tourikon vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die aktuelle Fassung ist auf der Website abrufbar und wird dem Auftragnehmer auf jeweiligen Wunsch umgehend zugesandt. Sofern die Änderung den Auftraggeber nicht ausschließlich begünstigt, wird eine Mitteilung über die Änderungen mindestens zwei Monate vor der Wirksamkeit der neuen Bestimmungen erfolgen. In diesem Fall wird die Tourikon dem Auftraggeber mindestens ein Monat vor Inkrafttreten der Änderung den wesentlichen Inhalt zusammengefasst und in geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, mitteilen. Tourikon wird bei dieser Mitteilung gleichzeitig darauf hinweisen, dass der Auftraggeber berechtigt ist, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung kostenlos zu kündigen. Tourikon behält sich das Recht vor, im Fall der Kündigung durch den Auftraggeber binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung zu erklären, am Vertrag zu den bisherigen Bedingungen festhalten zu wollen. In diesem Fall ist die Kündigung des Auftraggebers gegenstandslos.

 

ANWENDBARES RECHT

Es gelten soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt österreichisches Recht.

 

GERICHTSSTAND

Für eventuelle Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis gilt die örtliche Zuständigkeit des am Sitz der Tourikon sachlich zuständigen Gerichtes als vereinbart.

 

SCHRIFTFORM FÜR ÄNDERUNGEN UND ERGÄNZUNGEN DIESER AGB

Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen abgesehen von der zu Punkt 4.12. gegebenen Vorgabe zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Von diesem Schriftlichkeitsgebot kann ebenfalls nur schriftlich abgegangen werden. Es wird festgehalten, dass Nebenabreden nicht bestehen. Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am Nächsten kommt.