Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Tourikon GmbH übt ihre berufliche Tätigkeit aufgrund des Bilanzbuchhaltungsgesetzes 2014 (in der Folge „BiBuG“) aus und ist dazu nach Nachweis der vom Gesetz geforderten hohen Qualifikation öffentlich bestellt worden.
1. Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit
1.1 Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der Tourikon GmbH als Auftragnehmer und dem Auftraggeber, insbesondere für Werkverträge, Verträgen über die Führung von Büchern, die Vornahme der Personalverrechnung und der Abgabenverrechnung im Ausmaß der durch das BiBuG festgelegten Berufsrechte und gewerblichen Nebenrechte, die eine fachmännische Dienstleistung und Beratung von Auftraggebern durch Tourikon GmbH im Rahmen der allgemein anerkannten Berufsgrundsätze und Standesregeln zum Gegenstand haben. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.3 Tourikon GmbH ist berechtigt, den Dienstleistungs-, Beratungs- und/oder Vertretungsauftrag durch sachverständige, unselbständig beschäftigte Mitarbeiter, oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise), durchführen zu lassen. Die Mitarbeit anderer Bilanzbuchhalter ist schriftlich zu vereinbaren.
1.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Dienstleistungs-, Beratungs- und/oder Vertretungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Prozesses förderliches Arbeiten erlauben. Tourikon GmbH ist verpflichtet, bei der Erfüllung der vereinbarten Leistung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung vorzugehen.
2. Geltungsbereich und Umfang
2.1 Die Geschäftsbedingungen gelten, wenn ihre Anwendung ausdrücklich vereinbart wurde und auch für Zusatzvereinbarungen zwischen der Tourikon GmbH und dem Auftraggeber.
2.2 Alle Dienstleistungs-, Beratungs- und/oder Vertretungsaufträge und sonstigen Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftraggeber bestätigt und firmenmäßig gezeichnet werden und verpflichten gegenseitig nur in dem in der schriftlichen vertraglichen Vereinbarung (Werkvertrag) angegebenen Umfang.
2.3 Tourikon GmbH ist verpflichtet sämtliche Dienstleistungen nach der geltenden Rechtslage zu erbringen. Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung durch die Tourikon GmbH, so ist die Tourikon GmbH nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebend Folgerungen hinzuweisen. Dies gilt auch für abgeschlossene Teile eines Auftrages.
3. Angebote und Vertragsabschluss
3.1 Preisauskünfte und Kostenvoranschläge der Tourikon GmbH stellen eine unverbindliche Einladung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar.
3.2 Ein Vertragsabschluss entsteht erst durch die schriftliche Annahme einer Auftragsvereinbarung durch beide Parteien.
3.3 Kostenvoranschläge werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Eine Gewähr für die Einhaltung der Kostenschätzung wird nur bei grober Fahrlässigkeit übernommen.
3.4 Bei Verbrauchern gelten die Bestimmungen des FAGG, insbesondere das 14-tägige Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen.
4. Umfang und Ausführung des Auftrages
4.1 Der Umfang sowie die Ausführung des Dienstleistungs-, Beratungs- und/oder Vertretungsauftrags werden vertraglich vereinbart.
5. Aufklärungspflicht des Auftraggebers/Vollständigkeitserklärung
5.1 Der Auftraggeber hat der Tourikon GmbH die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen, sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen auf deren Wunsch hin, schriftlich zu bestätigen. Darüber hinaus unterliegt diese Vollständigkeitserklärung keinerlei Formvorschriften.
5.2 Die Tourikon GmbH ist berechtigt, bei Tätigkeiten zur Vorbereitung und Erstellung von Jahres- und anderen Abschlüssen, für Beratungstätigkeiten und andere zu erbringende Tätigkeiten die Angaben des Auftraggebers, insbesondere Zahlenangaben, als richtig anzunehmen. Die Tourikon GmbH hat jedoch den Auftraggeber auf von ihnen festgestellten Unrichtigkeiten hinzuweisen.
5.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Tourikon GmbH auch ohne deren besondere Aufforderung, alle für die Erfüllung und Ausführung des Dienstleistungs-, Beratungs- und/oder Vertretungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorzulegen und sie von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzen, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Die Konkretisierung der „zeitgerechten“ Vorlage wird gesondert vereinbart. Der Auftraggeber leistet Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit von sämtlichen zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der Tourikon GmbH bekannt werden.
Ein Verzug der auf der verspäteten Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen durch den Auftraggeber zurückgeht, ist nicht von der Tourikon GmbH zu vertreten.
6. Sicherung der Unabhängigkeit
6.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
6.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der Kooperationspartner und Mitarbeiter der Tourikon GmbH verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
7. Berichterstattung
7.1 Die Tourikon GmbH verpflichtet sich, über ihre Arbeit, die ihrer Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die ihrer Kooperationspartner schriftlich Bericht zu erstatten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Die Übermittlung mittels E-Mail ist zulässig.
7.2 Der Auftraggeber und die Tourikon GmbH stimmen überein, dass für den Dienstleistungs-, Beratungs- und Vertretungsauftrag eine dem Arbeitsfortschritt entsprechende entweder laufende- oder einmalige Berichterstattung als vereinbart gilt. Die Konditionen der Berichterstattung werden gesondert vereinbart.
7.3 Gibt die Tourikon GmbH über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit eine schriftliche Äußerung ab, ist ausschließlich diese ausschlaggebend für eine Beurteilung.
8. Schutz des geistigen Eigentums / Nutzung
8.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Zuge des Dienstleistungs-, Beratungs- und/oder Vertretungsauftrages der Tourikon GmbH, seinen Mitarbeitern und Kooperationspartnern erstellten Auswertungen, Berichte, Analysen, Entwürfe, Berechnungen, Planungen, Programme, Zeichnungen, Datenträger und dergleichen nur für seine Geschäftszwecke zu verwenden. Eine sonstige Verwertung ist unzulässig.
8.2 Die Verwendung beruflicher Äußerungen der Tourikon GmbH zu Werbezwecken durch den Auftraggeber ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt Tourikon GmbH zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge.
8.3 Im Hinblick darauf, dass die erstellten Dienstleistungen geistiges Eigentum der Tourikon GmbH sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für Geschäftszwecke des Auftraggebers und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang. Jede rechtswidrig erfolgte Weitergabe, auch im Zuge einer Auflösung des Unternehmens oder eines Konkurses, aber auch die kurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken zieht Schadenersatzansprüche der Tourikon GmbH nach sich.
8.4 Die Tourikon GmbH verpflichtet sich ihrerseits, das geistige Eigentum des Auftraggebers zu beachten, soweit sie bei der Übergabe desselben ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist.
9. Mängelbeseitigung und Gewährleistung
9.1 Die Tourikon GmbH ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Dienstleistungs-, Beratungs- und/oder Vertretungsleistung zu beseitigen. Tourikon GmbH ist verpflichtet, den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Tourikon GmbH ist berechtigt, auch für die ursprüngliche Äußerung informierte Dritte von der Änderung zu verständigen.
9.2 Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese von der Tourikon GmbH zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt jedenfalls sechs Monate nachdem der Auftraggeber Kenntnis von den Mängeln der beanstandeten Leistung der Tourikon GmbH erlangt hat.
9.3 Der Auftraggeber hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung etwaiger Mängel, Anspruch auf Minderung, oder – falls die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlages der Nachbesserung für den Auftraggeber zu Recht ohne Interesse ist, – das Recht der Wandlung. Im Falle der Gewährleistung hat Nachbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung.
9.4 Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gelten die Bestimmungen des Punktes 10.
9.5 Voraussetzung jeglicher Gewährleistungsansprüche ist eine unverzügliche, schriftliche und inhaltlich detaillierte Mängelrüge nach Erkennbarkeit des Mangels.
10. Haftung
10.1 Die Tourikon GmbH und ihre Mitarbeiter handeln bei der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Tourikon GmbH hat entsprechend den Bestimmungen des § 10 BiBuG eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Die Haftung der Tourikon GmbH im Falle jeglicher Fahrlässigkeit ist auf die im § 10 Abs. 3 BiBuG vorgegebene Mindestversicherungssumme beschränkt.
Die Haftungsbeschränkung gilt, wenn der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des KSchG ist, nur für den Fall leicht fahrlässiger Schadenszufügung. Dies gilt auch für die Verletzung von Verpflichtungen durch beigezogene Kollegen gemäß Punkt 1.4.
10.2 Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, gerichtlich geltend gemacht werden.
10.3 Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste oder Schäden aus Ansprüchen Dritter ist beim beiderseitigen Unternehmergeschäft ausgeschlossen, soweit nicht wesentliche Vertragspflichten betroffen sind.
10.4 Die Tourikon GmbH haftet nicht für Nachzahlungen, Säumniszuschläge oder Verwaltungsstrafen, die auf unrichtige oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind (Haftungsausschluss bei Auftraggeber-Verschulden).
11. Verpflichtung zur Verschwiegenheit/Datenschutz
11.1 Die Tourikon GmbH ist gemäß § 39 BiBuG verpflichtet, ihre Mitarbeiter und die hinzugezogenen Bilanzbuchhalter, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.
11.2 Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann Tourikon GmbH schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.
11.3 Die Tourikon GmbH darf Berichte, Auswertungen und sonstige schriftliche Äußerungen über ihre Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen, es sei denn, dass eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
11.4 Die Schweigepflicht der Tourikon GmbH, ihrer Mitarbeiter und der hinzugezogenen Bilanzbuchhalter gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.
11.5 Die Tourikon GmbH ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des Dienstleistungs-, Beratungs- und/oder Vertretungsauftrages zu verarbeiten, oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Tourikon GmbH gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses. Der Tourikon GmbH überlassenes Material (Datenträger, Daten, Unterlagen, Auswertungen, Programme, etc.), sowie alle Ergebnisse aus der Durchführung der Arbeiten werden grundsätzlich dem Auftraggeber zurückgegeben.
11.6 Tourikon GmbH verpflichtet sich, Vorsorge zu treffen, dass der Auftraggeber seiner Auskunftspflicht nach Artikel 15 DSGVO nachkommen kann. Sofern für solche Auskünfte kein Honorar vereinbart wurde, ist nach dem tatsächlichen Aufwand an den Auftraggeber zu verrechnen.
11.7 Die Tourikon GmbH hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die sie aus Anlass ihrer Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen der Tourikon GmbH und dem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser in Urschrift besitzt. Die Tourikon GmbH kann von Unterlagen, die sie an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen oder zurückbehalten.
11.8 Die Tourikon GmbH ist berechtigt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages ihr übergebenen und die von ihr selbst angefertigten Unterlagen und Dokumente gemäß Punkt 11.5 sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aufzubewahren.
12. Honoraranspruch und -höhe
12.1 Die Tourikon GmbH hat als Gegenleistung zur Erbringung ihrer Dienstleistungs-, Beratungs- und/oder Vertretungsleistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber. Die Honorarhöhe richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung des Auftraggebers mit der Tourikon GmbH.
12.2 Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Tourikon GmbH, so gebührt der Tourikon GmbH gleichwohl das vereinbarte Entgelt, wenn sie zur Leistung bereit war und durch Umstände, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, an der Erbringung verhindert wurde. Tourikon GmbH muss sich jedoch anrechnen lassen, was sie sich in Folge des Unterbleibens der Leistung erspart hat.
12.3 Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die auf Seiten der Tourikon GmbH einen wichtigen Grund darstellen, so hat die Tourikon GmbH nur Anspruch auf den ihrer bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars. Dies gilt insbesondere dann, wenn ihre bisherigen Leistungen trotz Kündigung für den Auftraggeber verwertbar sind.
12.4 Die vereinbarte Honorarsumme ist zu 50 % bei Beauftragung und zu 50 % bei Auftragserfüllung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen fällig. Die Beanstandung der Arbeiten der Tourikon GmbH berechtigt, außer bei offenkundigen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihr zustehenden Vergütungen.
12.5 Die Tourikon GmbH hat neben der angemessenen Honorarforderung, Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen. Sie kann entsprechende Vorschüsse verlangen.
12.6 Die Tourikon GmbH kann auch die Auslieferung des Leistungsergebnisses von der vollen Befriedigung ihrer Ansprüche abhängig machen. Auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet die Tourikon GmbH nur bei krass grober Fahrlässigkeit bis zur Höhe ihrer noch offenen Forderung. Bei Dauerverträgen darf die Erbringung weiterer Leistungen bis zur Bezahlung früherer Leistungen verweigert werden. Bei Erbringung von Teilleistungen und offener Teilhonorierung gilt dies sinngemäß.
12.7 Eine Beanstandung der Arbeiten der Tourikon GmbH berechtigt, außer bei offenkundigen wesentlichen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihr nach Punkt 12.5 zustehenden Vergütungen.
12.8 Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Tourikon GmbH auf Vergütungen nach Punkt 12.5 ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
12.9 Das vereinbarte Entgelt versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
12.10 Vereinbart wird, das vereinbarte Entgelt jeweils zum 1. Jänner eines Jahres, erstmals aber nach einem vollen Vertragsjahr, um 3 % zu erhöhen bzw. zu valorisieren, wobei dann, wenn sich gemäß dem Verbraucherpreisindex 2025 (VPI 2025; Ausgangswert 01/2025) aber eine höhere Anpassung ergeben sollte, für die Erhöhung des Entgelts die Indexanpassung maßgeblich ist.
12.11 Zahlungen sind spätestens zum 10. des Folgemonats fällig.
12.12 Bei Zahlungsverzug ist Tourikon GmbH berechtigt, Mahn- und Inkassokosten in Rechnung zu stellen, die Leistungserbringung auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
12.13 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Bereits geleistete Zinsen werden nicht zurückerstattet.
12.14 Der Auftraggeber ermächtigt Tourikon GmbH ausdrücklich, die fälligen, unbestrittenen oder anerkannten Honorarforderungen von seinem Finanzamtsguthabenskonto abbuchen zu lassen, sofern gem. § 215 BAO alle fälligen Abgabenschuldigkeiten des Abgabepflichtigen bei einer anderen Abgabenbehörde geleistet wurden. Wenn die Honorarnote umgehend bestritten wird, ist Tourikon GmbH verpflichtet, das bestrittene Honorar (Honorarteil) auf einem Anderkonto zu hinterlegen.
13. Kündigung
13.1 Soweit nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, können die Vertragspartner den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Der Honoraranspruch bestimmt sich nach Punkt 12.
13.2 Ein – im Zweifel stets anzunehmender – Dauerauftrag kann allerdings, soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes nur unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
13.3 Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Für die ersten 24 Monate gilt ein beidseitiger Kündigungsverzicht
13.4 Eine ordentliche Kündigung ist unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des Wirtschaftsjahres möglich.
13.5 Bei Zahlungsverzug trotz Mahnung ist Tourikon GmbH berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen.
13.6 Im Falle einer vorzeitigen Auflösung durch den Auftraggeber schuldet dieser eine Ablösesumme in Höhe der restlichen bis zum nächstmöglichen Vertragsende fälligen Entgelte.
14. Anzuwendendes Recht/Erfüllungsort/Gerichtsstand
14.1 Auf diesen Vertrag zwischen Tourikon GmbH und Auftraggeber ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar.
14.2 Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der Tourikon GmbH.
14.3 Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort der Tourikon GmbH zuständig.
15. Änderungen der AGB
15.1 Tourikon GmbH ist berechtigt, diese AGB zu ändern.
Änderungen treten frühestens zwei Monate nach Mitteilung an den Auftraggeber in Kraft.
Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderungen kostenlos kündigen.
16. Verträge mit Verbrauchern
16.1 Für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
17. Schriftformklausel
17.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Von diesem Schriftformerfordernis kann ebenfalls nur schriftlich abgewichen werden. Nebenabreden bestehen nicht.
18. Salvatorische Klausel
18.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt.
Bemerkung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Schriftstück auf geschlechtsspezifische Doppelnennungen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.